Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Machenschaften

In den letzten Wochen mehren sich Berichte über die Telefonwerbung eines Schweizer Unternehmens, das ältere Menschen zum Abschluss eines Vertrages verleitet, den sie eigentlich nicht brauchen und auch gar nicht wollen.

Diese Firma meldet sich telefonisch bei älteren, pflegebedürftigen Menschen, nennt die Angerufenen oft beim Namen und baut damit ein gewisses Vertrauensverhältnis auf. Sehr oft ist dem Anrufer sogar der Pflegegrad bekannt. Dem Angerufenen wird erklärt, dass er Anspruch auf eine Pflegeleistung bis zu 6.280 Euro habe. Auf dieses Geld solle man auf keinen Fall verzichten. Die Firma wirbt damit, dass sie bei der Durchsetzung dieses Anspruchs helfen könne. Gegen eine Servicegebühr von 129 Euro (bzw. 99 Euro als Angebot) bekomme man eine Beratung. Um eine entsprechende Erklärung seitens des Angerufenen zu bekommen wird bei dem Telefonat mehr oder weniger Druck ausgeübt.

Das Telefonat wird nach den Erkenntnissen der Verbraucherzentrale ab dem Moment mitgeschnitten, wenn der Angerufene sich mit der Übersendung einer Pflegebox mit Informationen einverstanden erklärt indem er auf die Frage mit „Ja“ antwortet. Damit hat er dann einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen. Wenn er dann nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft ist der Vertrag gültig, und es fallen die entsprechenden Kosten an. Der Kunde bekommt nach wenigen Tagen eine Auftragsbestätigung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Aufklärung über den Widerruf und die Rechnung. Mit dabei ist ein Informationspaket, das etwa 12 Seiten umfasst, in welchen verschiedene Leistungen der Pflegekasse erläutert werden und ein Internetauszug mit einer Studie des Sozialverbandes VdK, nach der viele Pflegebedürftige ihre Ansprüche nicht geltend machen. Dies wird mit der Aufforderung verbunden, auf keine Leistungen zu verzichten.

 Kunden, die den geforderten Betrag nicht zahlen, erhalten nach einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung; später schaltet die Firma in der Regel ein Inkassounternehmen ein.

Was ist gegen eine solche Art des Kundenfangs zu tun:

Am besten ist es, sofort aufzulegen, wenn sich solche Unternehmen melden bzw. wenn man sich nicht gleich klar darüber ist, wer der Anrufer ist und was er will. Dann laufen Sie nicht Gefahr, einen Vertrag abzuschließen, den Sie gar nicht brauchen, denn eine offizielle, neutrale Pflegeberatung gibt es für alle, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, kostenlos bei den Pflegekassen.

Sollten Sie dennoch unbewusst einen Vertrag abgeschlossen haben sollten Sie sich eines Rechtsbeistandes bedienen.

Gerhard Bock